Pfingstferien

25.05.2021 – 02.06.2021

Die Pfingstferien werden verlängert durch den Feiertag Fronleichnam (03.06.2021) und den beweglichen Ferientag 04.06.2021.

Der erste Schultag nach den Schulferien ist Montag, 07.06.2021

 

Laut einem Anschreiben des Ministeriums vom 17.05.2021 wird der Unterricht nach den Pfingstferien in zwei Schritten starten, sollten sich die Zahlen bis dahin nicht drastisch ändern:

  • In einem ersten Schritt wird der gut eingespielte Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen noch zwei Wochen bis zum 18. Juni 2021 fortgesetzt. Auch wie bisherigen Regelungen zur Notbetreuung gelten weiterhin. In dieser Zeit können sich die Schulen auf den zweiten Schritt vorbereiten.

 

  • Ab dem 21. Juni 2021 soll dann Präsenzunterricht für alle Klassen- und Jahrgangsstufen möglich sein, wenn sich das Infektionsgeschehen weiter so entwickelt und die Sieben-Tage-Inzidenz in den jeweiligen kreisfreien Städten und Landkreisen unter 100 liegt. Alle Schülerinnen und Schüler können dann die letzten vier Wochen vor den Sommerferien noch einmal gemeinsam zur Schule gehen. Ein solcher Schritt – also der Verzicht auf Abstand – ist wegen des zunehmenden Impfschutzes, der Testungen und der hervorragend umgesetzten Hygienekonzepte, insbesondere der Maskenpflicht, auch aus Sicht der Experten der Universitätsmedizin Mainz verantwortbar und möglich. Damit die Testungen auch unter diesen veränderten Bedingungen gut umgesetzt werden, erhalten Sie rechtzeitig noch weitere Hinweise dazu, wie auch bei vollem Präsenzunterricht Testungen durchgeführt werden können.

 

  • Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, gilt unabhängig davon bis zum 30. Juni 2021 weiterhin die sog. Bundesnotbremse. Sie sieht vor, dass die Durchführung von Präsenzunterricht nur in Form von Wechselunterricht zulässig ist. Ab einer Inzidenz von 165 muss weiterhin Fernunterricht stattfinden. Am Präsenzunterricht darf nur teilnehmen, wer zweimal pro Woche getestet wird.

 



 

Mai 2021

 

Befreiung von der Testpflicht

 

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

mit Schreiben vom 22. April 2021 sind Sie über die Regelungen des Bundes zur Testpflicht für Schülerinnen und Schüler informiert worden. Diese sind nun ergänzt worden. Geimpfte Personen und genesene Personen werden mit negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Für Ihr Kind besteht nun unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, auch ohne verpflichtende Teilnahme an der Testung am Präsenzunterricht teilzunehmen. Ihr Kind kann von der Testpflicht befreit werden:

  • Nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (genesene Person)
    Dies setzt voraus, dass Sie der Schule die Infektion Ihres Kindes nachweisen. Hierzu können Sie derzeit eine Bescheinigung über das positive Testergebnis nutzen. Die zugrundeliegende Testung (PCR) muss mindestens 28 Tage und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.

Unabhängig davon gilt auch weiterhin, dass Ihr Kind die Schule nicht betreten darf, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen (insb. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).

Sollten Sie die Befreiung Ihres Kindes von der Testpflicht wünschen, legen Sie die erforderlichen Nachweise der zuständigen Lehrkraft vor. Die Schule dokumentiert die Befreiung und bewahrt diese bis vier Wochen nach Beendigung der Testpflicht auf.

 



 

Mai 2021

 

Kleine Naturschützer

 

 

Seit das Coronavirus da ist, verbringen wir, die Klasse 2/4 der Grundschule Neidenbach, mehr Zeit draußen in der Natur.

Dabei gehen wir besonders gerne in den Steinbruch in unserem Wald. Bei unserem letzten Besuch fiel uns auf, dass dort viel neuer Müll lag.

Wir entschieden uns etwas dagegen zu tun, weil uns dieser Ort wichtig ist. Deshalb sammelten wir den Müll ein und stellten ein Schild auf.

Wir hoffen, dass sich alle daran halten, damit der Wald für Tiere, Pflanzen und Menschen schön bleibt.

 

Die Klasse 2/4 der GS Neidenbach

 



 

 

26.04.2021

 

Testpflicht an Schulen in RLP

 

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte.

Am 22. April 2021 hat das sogenannte Notbremse-Gesetz den Bundesrat passiert. Ab Montag, 26. April 2021, wird es in den Schulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler

Bisher waren die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ein freiwilliges Angebot. Künftig dürfen sie nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulen findet dazu zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Die Testkits stellt das Land den Schulen zur Verfügung. Die Tests bleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.

Dabei gilt:

  • Auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen müssen den Testnachweis erbringen
  • Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Die Schulgemeinschaft kann auch gemeinsam beschließen, dass ausnahmsweise Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern über Tests, die zuhause durchgeführt wurden, akzeptiert werden

Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf ab der Kalenderwoche 17 nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.).

 

Hier gehts zum Anschreiben der Ministerin: https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/dokumente/

 



 

 

 

 

 



 

Hier finden Sie alle Informationen des Ministeriums betreffend der CORONA-Pandemie:

https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-schule/



 

März 2021

 

Osterferien

 

Die Osterferien stehen vor der Tür. Am letzten Schultag vor den Osterferien, Freitag, 26.03.2021  ist regulärer Unterrichtsschluss.  Die Betreuung findet wie immer statt.

Die drei Tage direkt im Anschluss an die Osterferien, Mittwoch 07.04.21 bis Freitag 09.04.2021, sind bewegliche Ferientage.

Somit ist der erste Schultag nach den Osterferien Montag, der 12.04.2021.

An dieser Stelle wünschen wir Ihnen schöne, erholsame und hoffentlich sonnige Osterferien.

 

Ihre Grundschule Neidenbach

 



 

 

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen des Ministeriums betreffend der CORONA-Pandemie:

https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-schule/

 

 



 

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