September 2021

 

Engagement für Wald und Klima fängt bei den Kleinen an

Seit Anfang des neuen Schuljahres macht sich unsere Schule auf den Weg „Waldkönner“ zu werden. Innerhalb von zwei Jahren durchlaufen wir ein Auszeichnungsverfahren. Dies ist ein Angebot der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW). Durch die Nähe zum Wald haben wir uns dazu entschieden mehr Unterricht in die Natur zu verlegen. Dies wurde während der Lockdown-Phasen von Frau Meyers und von Frau Föhr bereits praktiziert. Die Kinder lernten nicht nur viel über die Natur, sondern vor allem auch in der Natur. Die Freude und der Lernzuwachs in dieser natürlichen Lernumgebung sind enorm.

Regelmäßig gehen die Klassen nun einmal pro Woche für 2-3 Schulstunden in den nahegelegenen Wald, um dort zu lernen. Geplant sind weiterhin Natur-Wald-Projekt-Tage und Wald-Projektwochen.

Herr Mattes, der Ortsbürgermeister von Neidenbach, hat grünes Licht gegeben, dass die Ortsgemeinde bei schlechtem Wetter das Tennishäuschen zu Verfügung stellt, um dort Unterschlupf zu finden. Dafür schon einmal herzlichen Dank!

Wir wollen unseren Kindern eine sinnvolle Auseinandersetzung mit den Themen Wald, Nachhaltigkeit und Klimawandel ermöglichen. Solche Erfahrungen bilden die Grundlage für einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur.

Wir freuen uns darauf mit der Auszeichnung „Waldkönner“ in zwei Jahren Teil des bundesweiten Bildungsnetzwerkes der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald zu werden.

 



 

14.09.2021

 

Förderverein der Grundschule Neidenbach e.V.

Außerordentliche Jahreshauptversammlung

 

Hiermit laden wir alle unsere Mitglieder zu der diesjährigen Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 07.10.2021 um 19:00 Uhr in der Grundschule Neidenbach ein.

Vorläufige Tagesordnung:

- Eröffnung und Begrüßung

- Festlegung der endgültigen Tagesordnung

- Neuwahlen des 1. Vorsitzenden (-in) und Beigeordnetem

  Da ich aus beruflichen Gründen es nicht mehr schaffe mich 100% um die Arbeit des 1. Vorsitzenden zu kümmern, haben wir nun einen Freiwilligen gefunden, der mein Amt weiterführen  

  möchte.

  Zur Wahl des 1. Vorsitzenden steht Marcel Maszun

  Zur Wahl als Beigeordneten steht Andreas Theis

- Entlastung des Vorstandes

- Sonstiges

 

Über Ihr Erscheinen würden wir uns sehr freuen!

 

Wir bitten um Verständnis zwecks COVID 19 und bei jeglichen Fragen oder Anregungen, kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Am Tage der Sitzung zählen die dann geltenden Hygieneregeln und der Infektionsschutz werden selbstverständlich berücksichtigt/eingehalten.

Förderverein der Grundschule Neidenbach e.V.

Andreas Theis (1. Vorsitzender)

 



 

August 2021

 

Schuleinschreibung für das Schuljahr 2022/2023

 

 

In der Grundschule Neidenbach findet die Anmeldung der Schulanfänger

für das Schuljahr 2022/2023 an folgendem Termin statt:

 

13.09.2021 bis 17.09.2021

 

nach Terminvergabe lt. Einladungsschreiben

(wurden an die betreffenden Eltern im August verschickt)

 

oder vorheriger telefonischer Absprache.

 

Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zur Anmeldung.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und der Impfpass

(wg. neuem Maserschutzgesetz) vorzulegen.




Informationen zum Schulanfang in Rheinland-Pfalz: Schulpflicht: Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres

(siehe § 57 Schulgesetz). Vorzeitige Einschulung Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund
ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten „Kann-Kinder“ entscheidet
die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Schule.

 

August 2021

 

Aktuelle Informationen des Ministeriums

 

 

Liebe Eltern.

Nachfolgend der Link zum aktuellen Elternbrief der Ministerin, die Hygieneplan, das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssymptomen und ander Informationen:

 

https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/

 

 



 

 

Sommerferien

19.07. – 27.08.2021

 

Schulbeginn nach den Sommerferien

 

Die Schule beginnt nach den Ferien am Montag, den 30.08.2021

Die Erstklässler werden am Dienstag, den 31. August 2021 eingeschult.

 

Ihnen allen wünschen wir nun sonnige und erholsame Ferien.



 

Juli 2021

 

Bücherausgabe der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2021/2022

 

Sehr geehrte Eltern.

Den Termin für die Bücherausgabe der Schulbuchausleihe entnehmen Sie bitte dem unten angehängten Schreiben des Schulträgers. Die Abholscheine wurden Ihren Kindern in der letzten Schulwoche  vor den Sommerferien ausgehändigt.

Die Schulbuchausgabe erfolgt im Sekretariat der Grundschule Kyllburg !

 

 

Termine zur Schulbuchrückgabe SJ 2020/2021 und Schulbuchausleihe SJ 2021/2022:

 



 

Pfingstferien

25.05.2021 – 02.06.2021

Die Pfingstferien werden verlängert durch den Feiertag Fronleichnam (03.06.2021) und den beweglichen Ferientag 04.06.2021.

Der erste Schultag nach den Schulferien ist Montag, 07.06.2021

 

Laut einem Anschreiben des Ministeriums vom 17.05.2021 wird der Unterricht nach den Pfingstferien in zwei Schritten starten, sollten sich die Zahlen bis dahin nicht drastisch ändern:

  • In einem ersten Schritt wird der gut eingespielte Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen noch zwei Wochen bis zum 18. Juni 2021 fortgesetzt. Auch wie bisherigen Regelungen zur Notbetreuung gelten weiterhin. In dieser Zeit können sich die Schulen auf den zweiten Schritt vorbereiten.

 

  • Ab dem 21. Juni 2021 soll dann Präsenzunterricht für alle Klassen- und Jahrgangsstufen möglich sein, wenn sich das Infektionsgeschehen weiter so entwickelt und die Sieben-Tage-Inzidenz in den jeweiligen kreisfreien Städten und Landkreisen unter 100 liegt. Alle Schülerinnen und Schüler können dann die letzten vier Wochen vor den Sommerferien noch einmal gemeinsam zur Schule gehen. Ein solcher Schritt – also der Verzicht auf Abstand – ist wegen des zunehmenden Impfschutzes, der Testungen und der hervorragend umgesetzten Hygienekonzepte, insbesondere der Maskenpflicht, auch aus Sicht der Experten der Universitätsmedizin Mainz verantwortbar und möglich. Damit die Testungen auch unter diesen veränderten Bedingungen gut umgesetzt werden, erhalten Sie rechtzeitig noch weitere Hinweise dazu, wie auch bei vollem Präsenzunterricht Testungen durchgeführt werden können.

 

  • Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, gilt unabhängig davon bis zum 30. Juni 2021 weiterhin die sog. Bundesnotbremse. Sie sieht vor, dass die Durchführung von Präsenzunterricht nur in Form von Wechselunterricht zulässig ist. Ab einer Inzidenz von 165 muss weiterhin Fernunterricht stattfinden. Am Präsenzunterricht darf nur teilnehmen, wer zweimal pro Woche getestet wird.

 



 

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