Mai 2021

 

Befreiung von der Testpflicht

 

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

mit Schreiben vom 22. April 2021 sind Sie über die Regelungen des Bundes zur Testpflicht für Schülerinnen und Schüler informiert worden. Diese sind nun ergänzt worden. Geimpfte Personen und genesene Personen werden mit negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Für Ihr Kind besteht nun unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, auch ohne verpflichtende Teilnahme an der Testung am Präsenzunterricht teilzunehmen. Ihr Kind kann von der Testpflicht befreit werden:

  • Nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (genesene Person)
    Dies setzt voraus, dass Sie der Schule die Infektion Ihres Kindes nachweisen. Hierzu können Sie derzeit eine Bescheinigung über das positive Testergebnis nutzen. Die zugrundeliegende Testung (PCR) muss mindestens 28 Tage und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.

Unabhängig davon gilt auch weiterhin, dass Ihr Kind die Schule nicht betreten darf, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen (insb. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).

Sollten Sie die Befreiung Ihres Kindes von der Testpflicht wünschen, legen Sie die erforderlichen Nachweise der zuständigen Lehrkraft vor. Die Schule dokumentiert die Befreiung und bewahrt diese bis vier Wochen nach Beendigung der Testpflicht auf.

 



 

Mai 2021

 

Kleine Naturschützer

 

 

Seit das Coronavirus da ist, verbringen wir, die Klasse 2/4 der Grundschule Neidenbach, mehr Zeit draußen in der Natur.

Dabei gehen wir besonders gerne in den Steinbruch in unserem Wald. Bei unserem letzten Besuch fiel uns auf, dass dort viel neuer Müll lag.

Wir entschieden uns etwas dagegen zu tun, weil uns dieser Ort wichtig ist. Deshalb sammelten wir den Müll ein und stellten ein Schild auf.

Wir hoffen, dass sich alle daran halten, damit der Wald für Tiere, Pflanzen und Menschen schön bleibt.

 

Die Klasse 2/4 der GS Neidenbach

 



 

 

26.04.2021

 

Testpflicht an Schulen in RLP

 

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte.

Am 22. April 2021 hat das sogenannte Notbremse-Gesetz den Bundesrat passiert. Ab Montag, 26. April 2021, wird es in den Schulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler

Bisher waren die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ein freiwilliges Angebot. Künftig dürfen sie nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulen findet dazu zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Die Testkits stellt das Land den Schulen zur Verfügung. Die Tests bleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.

Dabei gilt:

  • Auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen müssen den Testnachweis erbringen
  • Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Die Schulgemeinschaft kann auch gemeinsam beschließen, dass ausnahmsweise Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern über Tests, die zuhause durchgeführt wurden, akzeptiert werden

Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf ab der Kalenderwoche 17 nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.).

 

Hier gehts zum Anschreiben der Ministerin: https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/dokumente/

 



 

 

 

 

 



 

Hier finden Sie alle Informationen des Ministeriums betreffend der CORONA-Pandemie:

https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-schule/



 

März 2021

 

Osterferien

 

Die Osterferien stehen vor der Tür. Am letzten Schultag vor den Osterferien, Freitag, 26.03.2021  ist regulärer Unterrichtsschluss.  Die Betreuung findet wie immer statt.

Die drei Tage direkt im Anschluss an die Osterferien, Mittwoch 07.04.21 bis Freitag 09.04.2021, sind bewegliche Ferientage.

Somit ist der erste Schultag nach den Osterferien Montag, der 12.04.2021.

An dieser Stelle wünschen wir Ihnen schöne, erholsame und hoffentlich sonnige Osterferien.

 

Ihre Grundschule Neidenbach

 



 

 

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen des Ministeriums betreffend der CORONA-Pandemie:

https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-schule/

 

 



 

Januar 2021

 

Anträge auf unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2021/2022 müsssen bis 15. März beim Schulträger eingereicht werden

 

Ein neues Jahr hat begonnen und somit auch die Planungen für das neue Schuljahr 2021/2022. Die Abläufe, wie z. B. die Aushändigung der Anträge auf Lernmittelfreiheit in Papierform an alle Schülerinnen und Schüler, sind aktuell durch den nicht stattfindenden Präsenzunterricht, beeinträchtigt. Sobald die Kinder wieder in der Schule sind, werden wir die Formulare im Original verteilen. Unsere zukünftigen Erstklässler erhalten dieses Schreiben per Briefpost und/oder per Mail.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Anträge auf Lernmittelfreiheit auch über folgenden Link online zur Verfügung stehen: https://lmf-online.rlp.de Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich ein direkt am PC ausfüllbares Dokument herunterzuladen: https://lmf-online.rlp.de

Natürlich ist es nach wie vor möglich, den Antrag in Papierform beim zuständigen Schulsekretariat bzw. beim Schulträger zu erhalten oder anzufordern.

Einige wichtige Informationen zur Antragstellung haben wir noch einmal zusammengestellt:

1.  Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ist jedes Jahr neu zu stellen, auch für Wiederholer einer Jahrgangsstufe

2.  Die Antragsfrist endet am 15. März 2021

3.  Der Antrag ist beim zuständigen Schulsekretariat bzw. beim zuständigen Schulträger bis spätestens 15. März 2021 (Fristende) einzureichen. Hierzu ist noch als wichtige Information anzumerken, dass Anträge der künftigen 5. Klässler (bzw. alle Schulwechsler) bei der zukünftigen Schule bzw. beim künftigen Schulträger abzugeben sind, ebenfalls in der vorgegebenen Antragsfrist, auch wenn die Schulwahl noch nicht hundertprozentig sicher feststeht.

Der Schulträger für unsere Grundschule ist die Verbandsgemeinde Bitburer-Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg

Weiterhin ist zu berücksichtigen: Zu spät eingereichte Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.

Die Registrierung und Bestellung zur Teilnahme gegen Gebühr – entgeltliche Schulbuchausleihe – wird in der Zeit vom 21.05.21 bis 21.06.2021 möglich sein. Hierzu wird den Schülerinnen und Schülern in dem Zeitraum 10.05. bis 20.05.2021 ein Infozettel ausgehändigt (enthält Freischaltcode und Hinweise auf die Servicestelle des Schulträgers)

 



 

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