Musikunterricht einmal anders

Seit einigen Wochen beschäftigen sich die Dritt- und Viertklässler mit dem musikalischen Märchen „Peter und der Wolf“. Jede auftretende Person und jedes Tier wird durch eine bestimmte Instrumentengruppe musikalisch dargestellt.

Am 10.09. bekam die Grundschule Neidenbach Besuch von Herrn Schmitz von der Jagdhornbläsergruppe "Kylltal-Echo" Zendscheid. Er stellte im Rahmen des Musikunterrichts das Fürst-Pless-Horn vor.

Die Schüler und Schülerinnen erfuhren viel Wissenswertes über das Instrument. Herr Schmitz erklärte unter anderem, dass das Instrument zu früheren Zeiten als Signalhorn lebensnotwendig war und das damit nur 5-7 Naturtöne gespielt werden können.

Weiter erzählte er, dass jedem gestreckten Wildtier mit einer speziellen Melodie die Ehre erwiesen wird.

Hierzu gab Herr Schmitz einige musikalische Kostproben.

Coronabedingt fand das Ganze natürlich auf dem Schulhof statt.

Nochmals herzlichen Dank an Herrn Schmitz, der sich bereit erklärt hat, den Kindern dieses besondere Instrument näher zu bringen.

 


 

 



 

Schulstart ins Schuljahr 2020/2021

 

Die Sommerferien neigen sich dem Ende und der erste Schultag steht vor der Tür.

Nach heutigem Stand starten wir am Montag in der Schule mit Regelbetrieb ohne Abstandsbeschränkungen.

Es müssen weiterhin verschiedene Hygieneregeln beachtet werden, die wir zu
Beginn genauer mit den Kindern besprechen.

Im Bus, auf dem Schulgelände und beim Betreten des Schulgebäudes muss eine Mund-Nasenmaske getragen werden.

 

Die Schule beginnt nach den Ferien

FÜR ALLE Schülerinnen und Schülerder Klassen 2 - 4

am Montag, den 17. August 2020 zu den regulären Zeiten!

 

Die Erstklässler werden am Dienstag, den 18. August 2020 eingeschult.

 



 

Förderverein der Grundschule Neidenbach e.V.

Jahreshauptversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit laden wir alle unsere Mitglieder zu der diesjährigen Jahreshauptversammlung am Dienstag, den 01.09.2020 um 19:00 Uhr in der Grundschule Neidenbach ein.

Die dann geltenden Hygieneregeln und der Infektionsschutz werden selbstverständlich berücksichtigt.

 

Vorläufige Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Festlegung der endgültigen Tagesordnung
  3. Bericht der Vorsitzenden
  4. Bericht des Kassenwartes
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Neuwahlen des Kassenwartes und des Schriftführers (-in)
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Sonstiges

 

Über Ihr Erscheinen würden wir uns sehr freuen!

Förderverein der Grundschule Neidenbach e.V.

Andreas Theis (1. Vorsitzender)

 


 

Schuleinschreibung für das Schuljahr 2021/2022
 

In der Grundschule Neidenbach findet die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2021/2022 an folgendem Termin statt:

 

07.09.2020

nach Terminvergabe lt. Einladungsschreiben (werden an die betreffenden Eltern im Juli verschickt)

oder vorheriger telefonischer Absprache

 

Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zur Anmeldung. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und der Impfpass (wg. neuem Maserschutzgesetz) vorzulegen.

Informationen zum Schulanfang in Rheinland-Pfalz:

Schulpflicht: Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres (siehe § 57 Schulgesetz). Vorzeitige Einschulung Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten „Kann-Kinder“ entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Schule.


Sommerferien 06.07.2020 - 14.08.2020

 

Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu. An den beiden letzten Schultagen vor den Sommerferien (Donnerstag, 02. Juli 2020 Klasse 1 und 3 / Freitag, 03. Juli 2020 Klasse 2 und 4) erhalten Ihre Kinder die Jahreszeugnisse. Schulschluss an diesen Tagen ist für die Kinder um 12.05 Uhr. Die Betreuung findet statt.

 

Schulbeginn nach den Sommerferien

Die Schule beginnt nach den Ferien am Montag, den 17. August 2020.

Die Erstklässler werden am Dienstag, den 18. August 2020 eingeschult.  Leider können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, wie die Einschulungsfeier ablaufen wird (Gottesdienst? Feier in der Turnhalle?) Die Klassen haben (so weit es möglich war) ein kleines Programm vorbereitet. Frau Meyers wird für alle Fälle einen Gottesdienst vorbereiten. Wir werden dann kurzfristig entscheiden, wie die Feier aussehen kann.

Sobald wir Einzelheiten hierzu sagen können, werden wir die Eltern der Schulneulinge informieren.

Was wir heute schon sagen können: alle Schulkinder (außer die Schulneulinge) ziehen bitte am Dienstag, 18.08.20 ihre Schulshirts in die Schule an.

Ich hoffe für uns alle, dass wir in der unterrichtsfreien Zeit einen guten Neustart planen können, damit alle Kinder nach den Ferien die Schule wieder wie gewohnt besuchen können.

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir aber noch nicht sagen, wie der Unterricht nach den Ferien stattfinden wird. Ob alle Kinder wieder jeden Tag kommen können oder ob teilweise von zu Hause gelernt werden muss, ist davon abhängig, wie sich die Corona-Fallzahlen in den nächsten Wochen entwickeln.

Ihnen als Eltern danke ich auch im Namen des Kollegiums für die vertrauensvolle Zusammenarbeit besonders in der Corona-Zeit und wünsche Ihnen und Ihren Kindern entspannte Sommerferien.

Wir werden Sie über SchoolFox informieren, sobald wir eine Benachrichtigung der ADD bzw. des Ministeriums erhalten.

 

Schöne und erholsame Ferien!

Unseren Viertklässlerinnen und Viertklässlern wünschen alles Gute für den weiteren Schul- und Lebensweg!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Pia Föhr / Schulleitung

 


 

WICHTIGE INFORMATION zum Bestellzeitraum für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr im Schuljahr 2020/2021!

 

Liebe Eltern,

aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat das Ministerium für Bildung den Bestellzeitraum für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr im Schuljahr 2020/2021 verlängert.

Nachdem feststeht, wann die letzten Jahrgangs-/Klassenstufen die Schule wieder besuchen werden, hat das Ministerium für Bildung den dafür vorgesehenen Anmeldezeitraum verbindlich festgelegt.

Ihre Bestellung können Sie in diesem Jahr in der Zeit vom

25. Mai 2020 bis 1. Juli 2020

im Elternportal tätigen.

Bitte beachten Sie: Sofern Sie die Bestellung nicht im vorgenannten Zeitraum abschließen, müssen Sie alle Lernmittel, die Ihr Kind im Schuljahr 2020/2021 im Unterricht benötigt, selbst kaufen!

Ihre Grundschule Neidenbach


 

 

 


 

Vorgehen für die Schulbuchausleihe

Allen Eltern von Grundschülern in Rheinland-Pfalz ist es möglich, die Schulbücher auszuleihen. Unter bestimmten Bedingungen (Einkommensgrenze) kann die Ausleihe für Sie kostenlos sein. Ansonsten kann die Ausleihe gegen Gebühr erfolgen. Die Teilnahme muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden.

Jedoch sind dafür die notwendigen Anträge fristgerecht zu stellen!

Sie können den Antrag bei der Verbandgemeinde Bitburger Land oder in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: "An den Schulträger, Betreff: Schulbuchausleihe" im Sekretariat abgeben.

Wichtige Informationen finden Sie hier: Leihen leicht gemacht

 

Die entsprechenden Antragsformulare haben die Kinder bereits bekommen.

 

Rückgabe der Ausleihbücher

Die Ausleihbücher werden Ende Juni zurückgenommen. Den Rücknahmeschein und den genauen Abgabetermin erhalten die Kinder rechtzeitig.

Bitte achten Sie darauf, dass Umschläge entfernt und keine Einträge vorhanden sind. Beschädigte oder verschmutzte Bücher werden Ihnen in Rechnung gestellt.

 

Ausgabe der Ausleihbücher

Den Ausleihschein erhalten die Kinder am Ende des Schuljahres in der Schule. Die Bücher können mit diesem Abholschein am Ende der Sommerferien im Sekretariat der GS Kyllburg abgeholt werden. Den genauen Termin hierfür teilen wir Ihnen mit.

 

Umgang mit ausgeliehenen Büchern

Die ausgeliehenen Lernmittel müssen pfleglich behandelt und rechtzeitig zurückgegeben werden. Es darf daher - außer in dafür vorgesehenen Arbeitsheften - nichts unterstrichen, ausgefüllt, markiert oder mit Randbemerkungen versehen werden.

Arbeitshefte müssen somit am Schuljahresende nicht zurückgegeben werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich bei einem Lernmittel um ein Arbeitsheft handelt, fragen Sie bitte bei der Verbandsgemeinde oder in der Schule nach bevor Eintragungen vorgenommen werden.

Wer gegen diese Sorgfaltspflicht verstößt oder ein ausgeliehenes Buch verliert, ist zum Schadenersatz verpflichtet.

Um Schäden zu vermeiden, wird ein Schutzumschlag dringend empfohlen. Dieser muss sich nach Gebrauch wieder rückstandsfrei entfernen lassen.

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